QUELLENSTEUER UND DOPPELBESTEUERUNG BEI DIVIDENDEN

Bei der Doppelbesteuerung von Dividenden aus dem Ausland gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten...

die sowohl steuerliche Regelungen im Heimatland als auch internationale Abkommen betreffen.

 

DBA Deutschland

Besteuerung von Auslandseinkünften

  1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Viele Länder haben sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte, wie Dividenden, sowohl im Heimatland als auch im Ausland voll besteuert werden. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie die Steuerlast aufgeteilt wird.

  2. Quellensteuer im Ausland: Oft wird auf Dividenden, die aus dem Ausland stammen, bereits eine Quellensteuer erhoben. Diese kann je nach Land unterschiedlich hoch sein. Durch das DBA kann diese Quellensteuer häufig ganz oder teilweise auf die heimische Steuer angerechnet werden.

  3. Anrechnungsmethode: In den meisten Fällen können die im Ausland gezahlten Steuern auf die im Inland fällige Steuer angerechnet werden. Das Ziel ist, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Es ist jedoch wichtig, die genauen Anrechnungsregeln des jeweiligen Landes zu kennen.

  4. Freistellungsmethode: In einigen Fällen, je nach DBA, können die ausländischen Dividenden im Heimatland von der Besteuerung freigestellt werden. Dies bedeutet, dass die Dividenden nur im Ausland besteuert werden und im Inland steuerfrei sind.

  5. Erforderliche Nachweise: Um eine Anrechnung oder Freistellung zu beantragen, sind oft Nachweise erforderlich, wie z.B. eine Bescheinigung über die im Ausland gezahlte Quellensteuer. Diese Nachweise müssen oft beim Finanzamt eingereicht werden.

  6. Antrag auf Rückerstattung: In einigen Fällen kann es möglich sein, einen Teil der im Ausland gezahlten Quellensteuer zurückzufordern, wenn der im DBA vereinbarte Quellensteuersatz niedriger ist als der tatsächlich erhobene Satz. Hierfür muss oft ein Antrag beim ausländischen Finanzamt gestellt werden.

  7. Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer: In Deutschland unterliegen ausländische Dividenden in der Regel der Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer. Durch die Anrechnung der im Ausland gezahlten Quellensteuer kann die Steuerlast im Inland reduziert werden.

  8. Besonderheiten bei Investmentfonds: Bei Investitionen über Investmentfonds kann es zu speziellen Regelungen kommen, da die Fondsgesellschaften oft bereits die Anrechnung oder Freistellung in die Steuerberechnung einfließen lassen.

  9. Währungsumrechnungen: Da ausländische Dividenden in der Regel in einer Fremdwährung gezahlt werden, ist es wichtig, den richtigen Umrechnungskurs für die Steuererklärung zu verwenden.

  10. Beratung durch Steuerberater: Aufgrund der Komplexität internationaler Steuerregelungen ist es ratsam, sich bei ausländischen Dividenden von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und alle möglichen Entlastungen zu nutzen.

Diese Aspekte sind essenziell, um sicherzustellen, dass Sie bei ausländischen Dividenden nicht doppelt belastet werden und die steuerlichen Vorteile optimal nutzen können.

 

Internationale Besteuerung

Steuerliche Regelungen für ausländische Dividenden

Die Doppelbesteuerung von Dividenden variiert je nach Land, abhängig von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die das Heimatland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Hier sind einige wichtige Aspekte zur Doppelbesteuerung nach Ländern:

1. Deutschland

  • Quellensteuer: Die meisten Länder erheben eine Quellensteuer auf Dividenden, die im Ausland an deutsche Steuerpflichtige gezahlt werden. Diese Quellensteuer kann je nach Land und DBA unterschiedlich hoch sein (z.B. 15%, 25% oder sogar 35%).
  • Anrechnung: Die in Deutschland erhobene Kapitalertragsteuer (25% + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann durch die im Ausland gezahlte Quellensteuer reduziert werden.
  • DBA-Länder: Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. mit den USA, Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden. Die Abkommen legen fest, wie hoch die anrechenbare Quellensteuer ist und wie die Steuerlast aufgeteilt wird.

2. USA

  • Quellensteuer: Die USA erheben eine Quellensteuer von 30% auf Dividenden. Durch das DBA mit Deutschland kann diese auf 15% reduziert werden.
  • Anrechnung: Die in den USA gezahlte Quellensteuer kann auf die deutsche Steuerlast angerechnet werden.
  • Besonderheiten: Um den reduzierten Quellensteuersatz zu nutzen, müssen deutsche Anleger das Formular W-8BEN bei ihrer Depotbank einreichen.

3. Schweiz

  • Quellensteuer: Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 35% auf Dividenden. Durch das DBA mit Deutschland kann diese auf 15% reduziert werden.
  • Rückerstattung: Deutsche Anleger können die Differenz zwischen den 35% und den anrechenbaren 15% durch einen Rückerstattungsantrag bei der Schweizer Steuerbehörde zurückfordern.

4. Frankreich

  • Quellensteuer: Frankreich erhebt eine Quellensteuer von 12,8% auf Dividenden an deutsche Anleger (reduziert von ursprünglich 30% durch das DBA).
  • Anrechnung: Die französische Quellensteuer kann vollständig auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

5. Österreich

  • Quellensteuer: Österreich erhebt eine Quellensteuer von 27,5% auf Dividenden. Durch das DBA mit Deutschland kann diese auf 15% reduziert werden.
  • Rückerstattung: Ähnlich wie in der Schweiz können deutsche Anleger den überhöhten Teil der Quellensteuer zurückfordern.

6. Niederlande

  • Quellensteuer: Die Niederlande erheben eine Quellensteuer von 15% auf Dividenden, die voll auf die deutsche Steuer anrechenbar ist.
  • DBA-Vorteile: Es gibt keine zusätzlichen Rückerstattungsanträge, da der Satz bereits durch das DBA auf das anrechenbare Niveau reduziert ist.

7. Großbritannien

  • Quellensteuer: Großbritannien erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Investoren ausgezahlt werden.
  • Anrechnung: Da keine Quellensteuer erhoben wird, wird die deutsche Kapitalertragsteuer vollständig fällig.

8. Spanien

  • Quellensteuer: Spanien erhebt eine Quellensteuer von 19% auf Dividenden. Durch das DBA mit Deutschland kann diese auf 15% reduziert werden.
  • Rückerstattung: Deutsche Anleger können die Differenz von 4% durch einen Rückerstattungsantrag bei der spanischen Steuerbehörde zurückfordern.

9. Italien

  • Quellensteuer: Italien erhebt eine Quellensteuer von 26% auf Dividenden. Durch das DBA mit Deutschland kann diese auf 15% reduziert werden.
  • Rückerstattung: Deutsche Anleger müssen den überhöhten Teil der Quellensteuer zurückfordern.

10. Kanada

  • Quellensteuer: Kanada erhebt eine Quellensteuer von 25% auf Dividenden. Durch das DBA mit Deutschland kann diese auf 15% reduziert werden.
  • Anrechnung: Die kanadische Quellensteuer kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Wichtige Hinweise:

  • Rückerstattungsanträge: Diese müssen oft innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden, meist zwei bis vier Jahre nach Erhalt der Dividenden.
  • DBA-Vereinbarungen: Die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nachzulesen, die auf den Webseiten der Finanzämter oder den zuständigen Ministerien verfügbar sind.
  • Steuerberatung: Aufgrund der Komplexität und der Unterschiede in den steuerlichen Regelungen ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.

Diese Liste bietet einen Überblick, es gibt jedoch viele weitere Länder mit spezifischen Regelungen. Für detaillierte Informationen sollten die genauen Bestimmungen des jeweiligen DBA und die nationalen Steuerregeln konsultiert werden.

 

Internationale Besteuerung

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein internationales Abkommen zwischen zwei Ländern, das verhindern soll, dass Einkommen oder Vermögen doppelt besteuert wird. Deutschland hat eine Vielzahl solcher Abkommen mit anderen Ländern abgeschlossen, um Steuerpflichtige vor einer doppelten steuerlichen Belastung zu schützen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie über das Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland wissen sollten:

1. Ziele des Doppelbesteuerungsabkommens

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung: Die Hauptaufgabe des DBA ist es, sicherzustellen, dass Einkommen, das in zwei verschiedenen Ländern erzielt wird, nicht in beiden Ländern gleichzeitig besteuert wird.
  • Förderung von Investitionen: Durch die Beseitigung der Doppelbesteuerung sollen grenzüberschreitende Investitionen und der internationale Handel gefördert werden.
  • Steuervermeidung und -hinterziehung verhindern: Das DBA enthält auch Regelungen, um Steuervermeidung und -hinterziehung zu verhindern.

2. Grundprinzipien des DBA

  • Wohnsitzstaat und Quellenstaat: Ein DBA legt fest, welches Land das primäre Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat. Der Wohnsitzstaat ist normalerweise das Land, in dem der Steuerpflichtige lebt, und der Quellenstaat ist das Land, in dem das Einkommen generiert wird.
  • Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
    • Freistellungsmethode: Das Einkommen wird im Quellenstaat besteuert und im Wohnsitzstaat von der Besteuerung freigestellt.
    • Anrechnungsmethode: Das Einkommen wird in beiden Staaten besteuert, aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer wird auf die im Wohnsitzstaat fällige Steuer angerechnet.

3. Arten von Einkünften im DBA

  • Dividenden: Die Besteuerung von Dividenden wird zwischen dem Quellenstaat und dem Wohnsitzstaat aufgeteilt. Der Quellenstaat erhebt in der Regel eine reduzierte Quellensteuer, die im DBA festgelegt ist.
  • Zinsen: Zinsen werden oft nur im Wohnsitzstaat besteuert, oder der Quellenstaat erhebt eine reduzierte Steuer.
  • Lizenzgebühren: Auch bei Lizenzgebühren gibt es Regelungen zur Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den beiden Staaten.
  • Arbeitseinkommen: Arbeitseinkommen wird in der Regel im Wohnsitzstaat besteuert, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Staat ausgeübt.
  • Immobilieneinkünfte: Einkünfte aus Immobilien werden in der Regel in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie liegt.
  • Renten und Pensionen: Hier gibt es spezielle Regelungen je nach Art der Rente und den beteiligten Ländern.

4. DBA-Länder

  • Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Darunter befinden sich Länder wie die USA, Frankreich, Großbritannien, China, Indien, die Schweiz und viele andere.
  • OECD-Musterabkommen: Viele DBAs orientieren sich am OECD-Musterabkommen, das allgemeine Leitlinien für die Verhandlung von DBAs bietet.

5. Vorteile und Herausforderungen des DBA

  • Steuererleichterung: Steuerpflichtige können durch das DBA steuerliche Vorteile nutzen, wie die Anrechnung von ausländischen Steuern oder die Freistellung von Einkünften.
  • Komplexität: Die Anwendung eines DBAs kann komplex sein und erfordert oft detaillierte Kenntnisse der steuerlichen Regelungen beider Länder.
  • Nachweispflichten: Um die Vorteile eines DBAs in Anspruch nehmen zu können, sind oft umfangreiche Nachweise erforderlich, wie Steuerbescheinigungen und Anträge auf Steueranrechnung oder Freistellung.

6. Anwendung des DBA

  • Steuererklärung: Steuerpflichtige müssen die Regelungen des DBA in ihrer Steuererklärung berücksichtigen und gegebenenfalls Anträge auf Steueranrechnung stellen.
  • Formulare und Bescheinigungen: Um von einer Freistellung oder Anrechnung zu profitieren, sind häufig spezielle Formulare wie die Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich, die vom Finanzamt des Wohnsitzstaates ausgestellt wird.
  • Steuerberatung: Aufgrund der Komplexität und der Vielzahl von Details ist es oft ratsam, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.

7. Besondere Regelungen

  • Schiedsverfahren: Einige DBAs enthalten Regelungen für ein Schiedsverfahren, um Streitigkeiten zwischen den beteiligten Ländern zu lösen.
  • Anti-Missbrauchsklauseln: Diese Klauseln sollen verhindern, dass Steuerpflichtige das DBA missbrauchen, um Steuern zu vermeiden.
  • Änderungen und Aktualisierungen: DBAs können im Laufe der Zeit angepasst oder aktualisiert werden, um neuen wirtschaftlichen Realitäten oder steuerlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.

8. Informationsquellen

  • Bundesfinanzministerium: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die aktuellen Texte der Doppelbesteuerungsabkommen und bietet weitere Informationen und Erklärungen.
  • OECD: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bietet Leitlinien und das OECD-Musterabkommen als Basis für viele DBAs.

Diese Punkte bieten einen umfassenden Überblick über die Funktionsweise und Bedeutung der Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland. Steuerpflichtige sollten sich stets über die spezifischen Regelungen des DBA zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land informieren, in dem sie Einkünfte erzielen oder Vermögen besitzen.

 

Image

 

Video - Quellensteuersätze auf Dividenden: Ein Überblick ausgewählter Staaten

Quellensteuer und DBA Regelungen für deutsche Anleger 

 

Danke für Ihre Zeit.