

In Deutschland müssen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien versteuert werden. Dies geschieht in Form der Abgeltungssteuer, die auch als Kapitalertragsteuer bezeichnet wird. Die Besteuerung von Aktiengewinnen ist ein wichtiger Aspekt für Investoren, da sie einen direkten Einfluss auf die Rentabilität der Investitionen hat. Hier wird erläutert, wie Aktiengewinne besteuert werden und was Investoren darüber wissen sollten.
Die Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 in Deutschland eingeführt und beträgt pauschal 25 Prozent auf alle Kapitalerträge, zu denen auch Dividenden und Zinsen zählen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, die zwischen 8 und 9 Prozent der Kapitalertragsteuer beträgt, je nach Bundesland und kirchlicher Zugehörigkeit des Anlegers.
Ermittlung des Gewinns: Der steuerpflichtige Gewinn aus Aktienverkäufen wird als Differenz zwischen Verkaufspreis und Ankaufspreis der Aktien berechnet. Zu berücksichtigen sind dabei auch alle anfallenden Kosten wie Ankaufs- und Verkaufsgebühren.
Freibetrag: Jeder Anleger hat einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare), der von den Kapitalerträgen abgezogen wird. Erst wenn dieser Freibetrag überschritten wird, fällt die Abgeltungssteuer an.
Verlustverrechnung: Verluste aus Aktiengeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden. Hat ein Anleger in einem Jahr sowohl Gewinne als auch Verluste erzielt, so können diese miteinander verrechnet werden. Verbleibende Verluste können in das folgende Jahr vorgetragen werden und dort weiter verrechnet werden.
Automatische Abführung: In der Regel führt die depotführende Bank die Steuern automatisch ab. Dies geschieht direkt zum Zeitpunkt des Verkaufs der Aktien. Der Anleger muss sich normalerweise nicht selbst um die Abführung der Steuer kümmern, es sei denn, er hat seinen Freistellungsauftrag nicht eingereicht oder der Gewinn übersteigt den Freibetrag und wurde nicht vollständig erfasst.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden alle Kapitalerträge gleich besteuert, unabhängig von der Haltedauer der Aktien. Vor 2009 waren Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei, wenn die Aktien mindestens ein Jahr gehalten wurden (sogenannte Spekulationsfrist). Diese Regelung gibt es nicht mehr, was bedeutet, dass alle Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.
Obwohl die Steuer in der Regel direkt von der Bank abgeführt wird, kann es sinnvoll sein, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz des Anlegers unter 25 Prozent liegt. Durch die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung kann eine teilweise Erstattung der Abgeltungssteuer erreicht werden, wenn die Steuererklärung zeigt, dass zu viel Steuer abgeführt wurde.
Die Besteuerung von Aktiengewinnen in Deutschland ist durch die Abgeltungssteuer relativ einfach gestaltet, da die meisten administrativen Aufgaben von den Banken übernommen werden. Wichtig ist, dass Anleger ihren Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen und den Überblick über ihre Kapitalerträge behalten, um sicherzustellen, dass sie nicht mehr Steuern zahlen als notwendig. Insgesamt stellt die Steuer auf Aktiengewinne einen wichtigen Aspekt der Investitionsplanung und des Finanzmanagements dar.